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Der Pendelbus zum Büro muss fahren! Ein Arbeitgeber kann einen Bustransfer zur Arbeitsstelle, den er für seine Mitarbeiter eingerichtet und seit Jahren betrieben hat, nicht ohne weiteres einstellen. Dies hat das Arbeitsgericht Koblenz entschieden. Demnach hat sich wegen der jahrelangen Praxis eine so genannte betriebliche Übung gebildet, von der ein Arbeitgeber nicht einfach wieder abweichen könne. AG 7 CA 1034/99

Unterhaltsgeld! "Verwirkung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau wegen offensichtlich schwerwiegenden Fehlverhaltens gegen die eheliche Treupflicht liegt auch dann vor, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene Ehemann trotz Kenntnis des Verhältnisses der Ehefrau zu einem anderen Mann und des Umstands, dass aus diesem Verhältnis ein Kind hervorgegangen ist, seiner Ehefrau verzeiht in der Hoffnung, die Ehe damit retten zu können, und die Ehefrau trotzdem zum Vater des Kindes zieht." OLG Nürnberg; 11 W 1903/00

Einspruch gegen Steuerbescheid (Aktenzeichen 1 BvR 989/85)Gegen einen falschen Steuerbescheid dürfen sich Betroffene auch per Fax wehren. Wer per Fax Einspruch beim Fiskus einlegt, sollte jedoch nicht nur das Sendeprotokoll, sondern auch einen unabhängigen Zeugen beim Versenden hinzu holen.Versicherung muß Gutachterkosten ersetzen (AG Chemnitz DAR 98, 202)

Grillen erlaubt(LG Stuttgart Az.: 10 T 859/96).Ob im Garten oder auf dem Balkon: Das sommerliche Grillvergnügen muß sich keiner von seinen Nachbarn verderben lassen. Allerdings dürfen Freizeit-Griller auch nicht über die Stränge schlagen. Die Geruchsbelästigung müsse auf ein Minimum reduziert bleiben, das ganze Grillvergnügen dürfe nicht länger als zwei Stunden dauern. Außerdem: Fachkundige Grillmeister sind gefragt. Wer nasses Holz oder Kunststoff verwendet und seine Umgebung in dichten Qualm hüllt, hat vor Gericht schlechte Karten. Das gilt dann nicht mehr als "übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen", so ein Urteil des Landgerichts Stuttgart

Kippfenster bei Diebstahl (OLG Oldenburg, 2 U 12/96)Wer nachts elf Stunden lang das Haus verläßt und währenddessen das Fenster des Abstellraums in "Kippstellung" offenstehen läßt, handelt grob fahrlässig; er erhält daher bei einem Diebstahl von der Hausratversicherung keine Entschädigung.

Aufsichtspflicht (Amtsgericht Frankfurt/Main; Az: 32 C 2403/96-48)Die Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn normal entwickelte, sechsjährige Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren.

Schaden durch rollende Einkaufswagen (AG 2 C 2605/91)Als ein Supermarktkunde eine Kiste Mineralwasser in Auto einlud, machte sich der Einkaufswagen selbständig und rollte gegen ein anderes Fahrzeug. Weder seine Kfz- noch seine Privathaftpflichtversicherung wollten für die Folgen aufkommen. Also mußte das zuständige Amtsgericht Bad Homburg entscheiden. Das Urteil: Da nicht die Benutzung des Autos zum Schaden geführt hat, ist die Privathaftpflicht zuständig.

Kein Datenschutz im FahrtenbuchWer beruflich viel mit dem Wagen unterwegs ist und ein Fahrtenbuch schreibt, muß auch genau eintragen, zu wem er gefahren ist. Ein Versicherungsvertreter hatte lediglich geschrieben, in welcher Stadt er unterwegs war. Mit Hinweis auf den Datenschutz hatte er den Namen seiner Kunden aber verschwiegen. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts in Düsseldorf vom 16. Juni 1998 reicht das aber nicht aus: Name und Anschrift der Kunden gehören auch ins Fahrtenbuch. Die Richter begründeten: Durch das Steuergeheimnis sei der Datenschutz ohnehin gewahrt.