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Bundesgerichtshof: Samenraub ist legal Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Mann auch dann für sein Kind bezahlen muss, wenn gegen seinem Willen eine künstliche Befruchtung
durchgeführt wird. In diesem Fall hat ein Ehemann Samen für eine Invitro-Befruchtung seiner Frau gespendet. Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen allerdings lernte er eine andere kennen und trennte sich von der
Gattin.Diese ließ sich weiterhin mit dem tiefgefrorenen Sperma künstlich befruchten und wurde schwanger. Nun muss der Mann trotzdem jeden Monat 1200 DM an die Ex Unterhalt zahlen.
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